Isenthal: Kreditbegehren für die alte Landstrasse

Die Barmettlerstiftung soll aufgehoben werden. Vorgelegt wird ein Kredit von 285`000 Franken für die Sanierung der alten Landstrasse. Und die Rechnung 2000 der Gemeinde schliesst ausgeglichen ab. Budgetiert war ein Defizit von 132`000 Franken. Am Samstagabend, 5. Mai, findet die ...
25.04.2001
eversammlung statt.

Die Bauabrechnung betreffs Schutzverbau über dem Dorf wurde in der Rechnung der Korporationsbürgergemeinde Isenthal geführt. So konnte sie auch in die Betriebsabrechnung der Korporationsbürgergemeinde Isenthal integriert werden. Der Kostenrahmen konnte eingehalten werden. Dank der Subventionierung durch Bund, Kanton und der sehr grosszügigen Unterstützung durch Dritte konnte das Projekt praktisch ohne Restkosten der Einwohner- und Korporationsbürgergemeinde realisiert werden. Der Korporationsbürgerrat und der Gemeinderat sehen vor, dass die Bauabrechnung abgeschlossen wird und die Baukommission entlastet wird. Der Unterhalt und kleinere Anpassungen und Ergänzungen des Projektes werden während der Projektdauer des gesamten Waldbauprojektes weiterhin subventioniert. Die weiteren Unterhaltsarbeiten am Schutzverbau über dem Dorf erfolgen unter der Federführung des Korporationsbürgerrates. Der Kostenverteiler zwischen Einwohnergemeinde (90 Prozent) und Korporationsbürgergemeinde (10) wird beibehalten.

Rechnung 2000 der Gemeinde

Die Verwaltungsrechnung 2000 weist ein «akzeptables Ergebnis» auf, betont der Gemeinderat Isenthal im Bericht. Die ausgeglichene Rechnung dürfe auber nicht darüber hinweg täuschen, «dass weiterhin Sparbemühungen fortgesetzt werden müssen». Bei einem Aufwand von 1,96 Millionen verblieb ein Ertrag von 130 Franken. Budgetiert war ein Defizit von 132`000 Franken.

Aufhebung der Barmettlerstiftung

1956 legte Josef W. Barmettler den Grundstein für den Bildungsfonds. Er war von 1925 bis 1936 in Isenthal Pfarrer. Unter seiner Initiative entstand unter anderem die Raiffeisenkasse Isenthal, die Milchverwertungsgenossenschaft Isenthal und der Neubau des heutigen Schulhauses. Das Startkapital betrug 5`000 Franken. In den verlaufenen Jahren konnte das Kapital durch verschiedene Spenden auf rund 15`700 Franken erhöht werden. Der Stifter regelt die Verwendung des Kapitalzinses wie folgt: «Die jährlichen Zinsen sollen verwendet werden als Stipendien für schulentlassene Jugendliche, die nach Abschluss eines regelrechten Lehrvertrages eine Berufslehre bestehen. Sollte sich im Tale ein Knabe finden der Priester werden will, soll dieser besonders berücksichtigt werden, und es soll ihm jährlich mindestens die Hälfte des Zinsertrages verabfolgt werden.»

Infolge der eher kleinen Ausschüttung - 2000 waren pro Gesuch 20 Franken ausbezahlt worden - hat der Gemeinderat über den weiteren Sinn und Zweck der sogenannten Barmettlerstiftung Überlegungen angestellt. Er stellt fest, dass der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu der effektiven Unterstützung von Lehrlingen steht. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts beantragt der Gemeinderat in Rücksprache mit dem Kirchenrat, die Barmettlerstiftung aufzulösen und das Kapital zur Tilgung der Restschuld der Schulhausrenovation zu verwenden.

Personalreglement der Gemeinde

Auf den 1. Januar dieses Jahres trat die neue Personalverordnung des Kantons in Kraft. Diese gilt nebst den kantonalen Angestellten auch für Lehrpersonen der Volksschulen. Um die Kantonsbeiträge an die Lehrerbesoldung auslösen zu können, muss sich die Gemeinde praktisch ausnahmslos an diese personalrechtlichen Bestimmungen halten.

Der Gemeinderat erachtet es als angemessen, wenn alle Gemeindeangestellten, Lehrerschaft, Verwaltungspersonal der Gemeindekanzlei, Abwart und die nebenamtlichen Gemeindeangestellten (Klärwärter, Strassenwärter und andere) nach der geltenden kantonalen Personalverordnung angestellt werden. Die geltende Gemeindeordnung bezeichnet bereits bisher die sinngemässe Anwendung der kantonalen Dienst- und Besoldungsverordnung für das vollamtliche Gemeindepersonal. Auf Empfehlung des kantonalen Rechtsdienstes muss die Gemeinde das Personalrecht in einem eigenen Erlass festlegen. Mit dem vorgelegten Reglement über das Personal erfüllt die Gemeinde die erforderlichen gesetzlichen Bestirnmungen, sodass das kantonale Personalrecht, sinngemäss und im Rahmen des übergeordneten Rechts, angewendet werden kann. Der Gemeinderat beantragt dem Reglement über das Personal zuzustimmen.

Alte Landstrasse

Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2000 hatte im Zusammenhang mit der Zustimmung des Voranschlages 2001 einem Planungskredit für das vorgesehene Projekt zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde das Projekt ausgearbeitet. Folgende Bauausführung ist vorgesehen: Erstellen einer Strassenentwässerung, vollumfängliche Neueinkofferung der Strasse, Einbau eines Asphaltbelages mit Randsteinen und Einbau einer Strassenbeleuchtung. Der Gemeinderat sieht die Finanzierung des Projektes wie folgt vor: Er rechnet mit Baukosten von total 285`000 Franken. Aus dem Bezug der Spezialfinanzierung «Liegenschaft Ringli» ergeben sich 185`000 Franken. Somit verbleiben der Gemeinden Restkosten von 100`000 Franken. Die alte Landstrasse soll vom Schwybogen bis zur Einfahrt Wätzlig saniert werden.

Erich Herger

Bericht Gemeinderat Isenthal


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