Das Anliegen kam vom Jägerverein Uri. Dieser hatte die Sicherheitsdirektion Uri darum gebeten, ein Schiessobligatorium für Jägerinnen und Jäger einzuführen, damit Jagende möglichst gut mit dem Umgang mit Jagdwaffen vertraut sind und um den Aspekten Sicherheit und Weidgerechtigkeit in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Die Sicherheitsdirektion erarbeitete in der Folge eine abgeänderte Jagdverordnung, die Ende April in die Vernehmlassung ging. Neben der Einführung des Schiessobligatoriums wurden auch kleinere, seit der letzten Revision im Jahr 2001 nötig gewordene Anpassungen der Verordnung vorgenommen.
Zeitpunkt zu knapp?Die vorgeschlagenen Änderungen stiessen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Anlass zur Diskussion gab jedoch der Zeitpunkt, in welchem ein Schiessnachweis vorgelegt werden soll. Seitens der Jägervereine wird befürchtet, dass die Zeit bis Mitte August (Patentausgabe) zu knapp sei und den Andrang auf die Einschiessplätze unnötig erhöhe. Der Regierungsrat ist aber der Ansicht, dass das Vorliegen eines Schiessnachweises aus Gründen der Praktikabilität bei der Patentausgabe kontrolliert werden muss. «Der Regierungsrat beabsichtigt jedoch, das Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen dahingehend zu ändern, dass das Patent für das Jagdjahr erhält, wer die Waffe ab dem 1. August des Vorjahres bis zum 31. Juli des Jagdjahres einschiesst», heisst es im Bericht der Regierung an den Landrat. Die Einzelheiten wie Ort und Zeitraum der Schiesspflicht sowie die Anforderungen an den Schiessnachweis sollen in einem Reglement bestimmt werden. Es soll allerdings möglich sein, eine Jagdwaffe auf sämtlichen in der Schweiz anerkannten Schiessplätzen einzuschiessen.
Jagdbare Arten werden beschränktAuf Zustimmung stiess auch die Beschränkung der jagdbaren Arten. Verschiedenen Vernehmlassungsadressaten ging dies jedoch zu wenig weit. Diese sind der Ansicht, dass Schneehühner und -hasen ebenfalls von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden sollen. Aus Nachhaltigkeitsüberlegungen darf der Haubentaucher in Zukunft nicht mehr gejagt werden. Das Patent berechtigt aber weiterhin zur Wasserwildjagd auf Stockenten, Reiherenten, Blässhühner und Kormorane.
Ab 20. Altersjahr jagdberechtigtMit der Änderung der Verordnung ist neu nicht nur jagdberechtigt, wer das 20. Altersjahr erfüllt hat, sondern auch, wer das 20. Altersjahr im gleichen Jahr erfüllt. Geändert wird auch die Praxis, dass irrtümlich erlegte Tiere beim Polizeiposten vorgewiesen werden müssen. Solche müssen nur noch bei den für diese Kontrolle ausgebildeten Jagdaufsehern und Wildhütern vorgewiesen werden. - Über die Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel entscheidet der Urner Landrat an seiner Session vom 20. Oktober.
OktobersessionAm 20. Oktober hat der Urner Landrat eine umfangreiche Traktandenliste zu behandeln. Neben der Änderung der Jagdverordnung befindet er über die Verordnung über die Institutionen der Behindertenhilfe, über die Verordnung über die Pensionskasse Uri und über die Änderung der Geschäftsordnung des Landrates. Weiter werden der Bericht zur Bewirtschaftung militärischer Bauten und Anlagen thematisiert, eine Ersatzwahl in den Verwaltungsrat der Kraftwerk Göschenen AG vorgenommen und die Konkursbeamten-Stellvertretung gewählt. Schliesslich werden 13 parlamentarische Vorstösse verabschiedet.
Markus Arnold