In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen hat der Kanton Uri entschieden, den Skigebieten vom 22. bis am 29. Dezember 2020 keine Bewilligung für das Betreiben von Skianlagen zu erteilen. Die Gefahr von Unfällen und somit einer noch stärkeren Belastung des Gesundheitswesens soll damit gesenkt werden. Die neun Urner Skigebiete haben dem Sonderstab Covid-19 termingerecht entsprechende Schutzkonzepte für den Skibetrieb eingereicht. Diese wurden geprüft und als bewilligungsfähig beurteilt. Gegen eine Bewilligung sprechen jedoch die herrschende epidemiologische Lage und die verfügbaren Spitalkapazitäten. Die epidemiologische Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist nach wir vor angespannt und die Spitäler der Zentralschweiz, insbesondere im Luzerner Kantonsspital LUKS als regionales Zentrumsspital, sind stark ausgelastet, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates. Eine zusätzliche Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals durch Schneesportunfälle sei aktuell nicht zumutbar. Die Schliessung der Urner Skigebiete zwischen dem 22. und dem 29. Dezember 2020 erfolge unter anderem auch unter Berücksichtigung der Spitalkapazitäten in den Zentrumskantonen und sei ein Zeichen der Solidarität.
Nicht geöffnet werden dürfen lediglich Ski- und Sessellifte. Ebenfalls dürfen keine Ski- und Schlittelpisten präpariert werden. Hingegen können Bahnen geöffnet bleiben. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung für Bewegung im Freien weiterhin zur Verfügung stehen. Die Unfallgefahr ist bei diesen Aktivitäten deutlich geringer als beim Ski- oder Snowboardfahren. Konsequenterweise sei aber auf jegliche Sportaktivitäten zu verzichten, die ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen, teilt der Regierungsrat in seinem Schreiben mit. Dies, um die angestrebte Entlastung der Spitäler zu erreichen.
Am 28. Dezember 2020 wird der Kanton Uri die Lage neu beurteilen und über eine allfällige Öffnung der Skigebiete ab dem 30. Dezember 2020 entscheiden.
