Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Schulgesetzes als Folge des Beitritts zu HarmoS ist abgelaufen. Nachdem die Antworten der politischen Parteien, Schulbehörden, Gemeinden und weiteren Interessierten ausgewertet sind, wird das weitere Vorgehen im Erziehungs- und Regierungsrat beraten. Trotz des wuchtigen Neins vom 8. Februar in Nidwalden, will der Urner Regierungsrat zurzeit an seinem Fahrplan festhalten: Im Mai soll der Landrat HarmoS beraten. Bildungs- und Kulturdirektor Josef Arnold geht davon aus, dass «der Landrat bei der Beratung zum Schluss kommen wird, dass eine Zustimmung zur Änderung des Schulgesetzes vorliegen muss, bevor Uri dem HarmoS-Konkordat beitreten kann».
Die Volksbefragung zur Änderung des Schulgesetzes ist am 27. September vorgesehen. Im Kanton Schwyz hat die Konkordatskommission am vergangenen Donnerstag, 12. Februar, beschlossen, dem Parlament Nichteintreten auf die Vorlage zu beantragen. Einem Nein des Volkes will man in Schwyz vorbeugen.
Entscheid der ElternJosef Arnold bekennt, dass ihn das kräftige Nein von Nidwalden schon «sehr überrascht» hat. Dies umso mehr, da auch in Nidwalden ein verzögerter Eintritt in den Kindergarten mit einem Gesuch an die Schulbehörden vorgesehen war. In diesem Zusammenhang verdeutlicht der Bildungsdirektor einmal mehr: «Wir zwingen keine Eltern und kein Kind im 5. Lebensjahr zum Eintritt in den Kindergarten. Nach einem Informationsgespräch liegt der abschliessende Entscheid allein bei den Eltern.» Wie heute seien auch mit HarmoS verspätete Schuleintritte ohne Bürokratie möglich. «Für einen verzögerten Schuleintritt gibt es», so Josef Arnold, «auch gute Gründe, für die ich volles Verständnis habe.» Dass die abgeschwächte Urner Lösung auch wirklich HarmoS-tauglich ist, hat die Bildungs- und Kulturdirektor «ganz genau» abgeklärt. Ein entsprechendes Rechtsgutachten der Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) liege im Zusammenhang mit der Lösung, wie sie im Kanton Luzern angestrebt wurde, vor.
HarmoS setzt Änderung des Gesetzes vorausEin Referendum, wie das die SVP androht, braucht es im Zusammenhang mit HarmoS im Kanton Uri nicht. Denn ein allfälliger Konkordatsbeitritt setzt voraus, dass die Dauer der obligatorischen Schulzeit von heute neun auf elf Jahre (zwei obligatorische Kindergartenjahre) verlängert wird. Wie jede Gesetzesänderung, wird somit auch die Änderung des Schulgesetzes - auch wenn sich der Landrat zu den vorgesehenen Änderungen positiv äussern würde - dem Volk vorgelegt. Dazu bekräftigt Josef Arnold: «Es ist auch sachlich richtig, dass das Volk zu Änderungen, die einen grossen Teil der Bevölkerung betreffen, abschliessend Stellung beziehen kann.» Sagt das Volk Ja zu elf obligatorischen Schuljahren, darf dieses Ja auch als Zustimmung zum Konkordat gewertet werden, glaubt auch Josef Arnold, obwohl er sich bewusst ist, dass es sich dabei «rein formell um einen andern Beschluss handelt». Bei einem Nein zur Gesetzesänderung würden sich auch weitere HarmoS-Diskussionen erübrigen.
Kein Zwang - aber ChanceDass in Zusammenhang mit HarmoS von Zwang gesprochen wird, lässt Josef Arnold nicht gelten. Vielmehr betont er die Chancen für die Kinder. Er erinnert an die zunehmende Mobilität, die durch die Schaffung gemeinsamer Unterrichtsziele und dank sprachregionaler Lehrpläne erleichtert werden kann. Auch ist er überzeugt, dass Kinder «grundsätzlich gemeinsam lernen wollen» und der zweijährige Kindergartenbesuch einem weit verbreiteten Bedürfnis entspricht. Persönlich würde er es «sehr bedauern, wenn sich die gesamte Zentralschweiz von der geplanten Harmonisierung distanzieren würde». Nicht zuletzt auch deshalb, weil er eine zeitgemässe Schule - die den Zielen von HarmoS entspricht - als Standortvorteil für Familien wertet. «Auch wenn die kantonale Gestaltungsfreiheit in geringem Masse eingeschränkt wird, überwiegen die Vorteile, die eine harmonisierte Volksschule für die Kinder und deren Eltern bringen», so Josef Arnold.
Luzia Schuler-Arnold