Keine Sau soll Essensreste fressen

Was wir auf unseren Tellern liegen lassen, landete bisher im Schweinetrog. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) will das aufbereitete «Gwäsch» nun aber verbieten, da es als Grund für den Ausbruch von Seuchen bestätigt wurde. Dennoch spricht Kantonstierarzt Josef Risi von einer ...
20.10.2006
ten Sache. Und der Flüeler Niklaus Walker hätte 20`000 Franken für die Katz investiert.

In der Schweiz werden rund 120`000 Tonnen Küchen- und Speiseabfälle als Schweinefutter weiterverarbeitet. Dies entspricht nur gerade 10 Prozent der gesamten Menge an Futter für unsere Schweizer Schlachtschweine. Da die aufbereiteten Essensreste aber in der Vergangenheit immer wieder als Indikator von Seuchen bestätigt wurden, denkt man über ein Verbot nach. Wer nun glaubt, dieses Thema interessiere kein Schwein, irrt sich. Durch die bilateralen Verträge mit der EU und eine Motion von SVP-Nationalrat Marcel Scherer wird es zum Politikum. Auch im Kanton Uri werden Essensresten verfüttert. Veränderungen für Schwein und Schweinemäster sind in Sicht.

Ökologisch sinnvoll, aber ...

Das Bvet hat eine Risikoeinschätzung für die Verfütterung von Speiseresten an Schweine gemacht. «Die Verfütterung von Essensresten ist einerseits ökologisch sinnvoll, birgt andererseits aber das Risiko der Einschleppung von Tierseuchen wie etwa der Maul- und Klauenseuche oder der Schweinepest», schrieb das Bvet in einer Pressemitteilung vom vergangenen Juni. Die meisten Ausbrüche dieser Tierseuchen in den letzten Jahren und Jahrzehnten seien durch die Verfütterung von ungenügend behandelten Speiseresten verursacht worden. Zu den gesetzlichen Weisungen für eine korrekte Aufbereitung gehören unter anderem das Kochen der Speiseresten von mindestens 20 Minuten bei 100 Grad Celsius und klar getrennte Räume zwischen Saustall und Koch-
küche.

Bedeutende Mängel

Im Rahmen einer Risikoabschätzung wurden 56 der 218 Speiserestenentsorger kontrolliert. Das Ergebnis: Zwei Drittel der kontrollierten Betriebe weisen bedeutende Mängel auf. «In der Schweiz wurden bislang die Sicher-heitsanforderungen ständig verschärft», schreibt das Bvet. «Da die Schweiz in bilateralen Verträgen mit der EU vereinbart hat, Tierseuchen im Grundsatz gleich zu bekämpfen, wird die Schweiz im Herbst 2006 in Zugzwang kommen, die Verfütterung der Schweinesuppe ebenfalls zu verbieten.»

Suche nach den schwarzen Schafen

Josef Risi, Kantonstierarzt der Urschweizer Kantone, kennt die Probleme, findet aber ein Verbot «eine zweifelhafte Sache». Es sei eine Verschwendung von tierischem Eiweiss und Proteinen, die für die Schweinehaltung gebraucht werden können, sagt der Kantonstierarzt. Zudem werde durch ein Verbot die Dunkelziffer von jenen Betrieben, die ihre Speisereste nicht sachgerecht aufbereiteten, noch erhöht. «Schwarze Schafe gibt es immer», sagt Josef Risi. «Der Sachverstand der richtigen Aufarbeitung ist in vielen Betrieben leider nicht vorhanden.» Dennoch weiss er, welche Gefahren in den Essensresten lauern. «Die Schweinepest konnte fast immer auf Mängel der Fütterung zurückgeführt werden», sagt Josef Risi.

Einschränken oder aufgeben

In Uri sind vier Schweinemäster mit einer Bewilligung für das Füttern von Speiseresten gemeldet. Einer von ihnen ist auch der Flüeler Niklaus Walker. Aus rund zehn Urner Restaurants und Altersheimen sammelt er die Reste zusammen und kocht sie ab. «Insgesamt haben wir gegen 20`000 Franken in eine moderne Aufbereitungsanlage investiert», sagt Niklaus Walker. «Wird das Füttern von Essensresten verboten, war die Investition für die Katz.» Er sähe sich gezwungen, seine Schweinehaltung (rund 30 Schweine) einzuschränken oder ganz aufzugeben. Er verstehe die ganze Panikmache nicht, schliesslich hätten auch Menschen diese Lebensmittel gegessen, sagt der 70-Jährige.

Biogas statt Schweinefrass

Die Schweinesuppe war auch in der Bundespolitik ein Thema. Der Zuger SVP-Nationalrat und Schweinemäster Marcel Scherer verlangte vom Bundesrat, er solle sich dafür einsetzen, dass Speisereste auch weiterhin verfüttert werden dürften. Der Bundesrat antwortete darauf, er wolle sich «für die Weiterführung einer sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz einsetzen». Unter sinnvoller Verwertung versteht der Bundesrat auch die Vergärung der Küchen- und Speiseabfälle in Biogasanlagen. Ob und wann die Verfütterung der Lebensmittelreste verboten wird, entscheidet letztlich die EU. Will sie keine verschärften Vorschriften akzeptieren, bliebe der Schweiz nichts anderes übrig, als sich zu beugen. Zu wichtig ist der uneingeschränkte Handel.

Harry Tresch


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