Klarheit mit der Berner Hoheitsgrenze

Die Grenze zwischen den Kantonen Bern und Uri ist nun klar. Der Engere Rat der Korporation Uri hat die entsprechenden Dokumente genehmigt. Sie liegen nun beim Urner Regierungsrat, wie der Medienmitteilung des Engeren Rates der Korporation Uri vom 21. Januar zu entnehmen ist. Der Engere ...
21.01.2002
Rat der Korporation Uri genehmigt das Waldbauprojekt in Gurtnellen und Wassen zum Schutz der Bevölkerung und der Verkehrswege.

1987 ist die Hoheitsgrenze zwischen den Kantonen Uri und Bern im Bereich der Gemeinden Göschenen und Wassen von einer Verhandlungsdelegation der betroffenen Kantone Bern und Uri festgelegt worden. Diese Hoheitsgrenze konnte alledings bis anhin nicht offiziell genehmigt werden, denn die amtliche Vermessung (Grundbuchvermessung) in der Nachbargemeinde Gadmen (BE) war noch in Bearbeitung war. Diese steht nun kurz vor dem Genehmigungsverfahren durch den Kanton Bern und den Bund. Der Engere Rat hat die entsprechenden Grenzdokumente Chli Sustenhorn bis Rhonefirn sowie Grassen bis Chli Sustenhorn genehmigt. Aus diesen Dokumenten geht die Beschreibung der Hoheitsgrenze hervor. Die betroffenen Gemeinden Göschenen und Wassen haben diese Vereinbarungen ebenfalls unterzeichnet. Die Dokumente sind noch vom Regierungsrat des Kantons Uri zu genehmigen.

Waldbauprojekt im Urner Oberland

Das Waldbauprojekt Wassnerwald-Wilerwald-Diederwald, Gurtnellen/Wassen, umfasst die Waldungen oberhalb der Nationalstrasse zwischen dem Fellital und dem Urschlauital in den Gemeinden Gurtnellen und Wassen. Diese Waldungen haben besondere Schutzfunktionen insbesondere für die Nationalstrasse, aber auch für die Kantonsstrasse und den Siedlungsraum zu erfüllen. Aus diesem Grund wird ein grosser Teil der Kosten vom Bund zulasten der Nationalstrassenrechnung übernommen. Die Bruttokosten betragen 2,4 Millionen Franken. Der Holzerlös ist mit 503 400 Franken berechnet. Das Projekt beinhaltet ausschliesslich Massnahmen zur Schutzwaldpflege, und zwar hauptsächlich in Waldungen der Korporation Uri, verwaltet durch die Korporationsbürgergemeinde Gurtnellen (55 Prozent) und Wassen (32). Der Engere Rat befürwortet die Massnahmen und hat das Projekt als zuständige Grundeigentümerin und Waldbesitzerin genehmigt.

Bezug von Strahlerpatenten

Neu können die Strahlerpatente der Korporation Uri - sowohl das Jahrespatent als auch das Wochenpatent - über das Internet bestellt werden. Die Internetadresse lautet: www.korporation.ch.

Prüfungskommission

Der Engere Rat hat betreffs Sanierung der Personenseilbahn Bolzbach-Bodmi in Seedorf eine korporationsrätliche Prüfungskommission bestellt. Ihr gehören an: Jakob Ziegler, Bauen (Präsident), Josef Furger, Gurtnellen, Robert Bissig, Erstfeld, Ernst Gamma, Wassen, Niklaus Arnold, Bürglen, Korporationsverwalter Alois Arnold, Bürglen, und Allmendaufseher Hans Truttmann, Seelisberg.

Schussgeldabrechnung des Militärs

Der Korporation uri sind von den militärischen Ausbildungsabschnitten Andermatt und Glarus die Schussgeldabrechnungen über die Hilfsschiessplätze auf Gebiet der Korporation Uri zugestellt worden. Der überwiesene Betrag 2001 von gut 21`000 liegt rund 7`000 Franken über dem Ergebnis des Vorjahres. Im vergangenen Jahr wurden die Hilfsschiessplätze auf Korporationsgebiet wieder vermehrt in Anspruch genommen. Der erhöhte Ertrag aus dem Schussgeld ist auch auf die angepassten Entschädigungen nach Munitionsgattung zurückzuführen, welche nebst einer Pauschalentschädigung pro Tag im Zuge der Erneuerung der Schussgeldvereinbarung mit dem Militär ausgehandelt wurden.

Tell-Stafette

2003 findet wieder die traditionelle Tell-Stafette statt. Das OK ist bereits seit geraumer Zeit an der Arbeit, den polysportiven Anlass vorzubereiten. Die Stafette findet zu einem grossen Teil auf Korporationsgebiet im Schächental statt. Dem Veranstalter stehen grössere Flächen Allmendgebiet unter anderem auch als Parkplätze zur Verfügung. Das OK hatte bei der Korporation Uri nachgesucht, die bewährten Plätze wieder in Anspruch nehmen zu können. Der Engere Rat hat dem OK die Bewilligung erteilt, das übliche Korporationsgebiet für die Veranstaltung wie in früheren Jahren beanspruchen zu können. Das zur Verfügungstellen des Allmendbodens erfolgt unentgeltlich. Vorbehalten bleibt eine einwandfreie Abräumung und Instandstellung des benutzten Gebietes.


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