Korporationsgemeinde: Mehrheit zog es gen «Westen»

An der Korporationsgemeinde Uri vom Sonntag, 1. Mai, blieben Überraschungen aus. Sowohl bei der Wahl des Präsidenten Anton Arnold, des Vizepräsidenten Alois Arnold als auch des Verwalters Hans Traxel folgten die Bürgerinnen und Bürger der Empfehlung des Korporationsrates. Letzterer behielt ...
03.05.2005
in einer spannenden Kampfwahl gegenüber dem Seedorfer Werner Arnold die Oberhand.

Trotz magerer Traktandenliste mit lediglich zwei Geschäften präsentierte sich der Ring auf dem Unterlehn gut besetzt. Der scheidende Präsident Wendelin Püntener, Attinghausen, konnte bei herrlichem Frühsommerwetter rund 500 Stimmberechtigte begrüssen, darunter viel einheimische Politprominenz. In seinem Rückblick meinte Wendelin Püntener, dass sich in der Korporation Uri in den vergangenen Jahren einiges verändert habe. Mit dem im Jahr 1995 in Kraft gesetzten Rechtsbuch seien alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse besser zugänglich gemacht worden.

«Tragt Sorge zu Grund und Boden»

Die Korporation Uri habe nicht immer alles Neue sofort mitgemacht. Sie habe sich zwar angepasst, jedoch sei das Ganze jeweils in eher gemässigtem Tempo verlaufen, was sich aber letztlich bewährt habe. Zur Zukunft meinte der abtretende Präsident: «Die Korporation Uri wird auch weiterhin eine sehr wichtige Bedeutung bei der Unterstützung von Kanton, Gemeinden und sozialen Institutionen sowie der Wald- und Alpwirtschaft haben. Auch Beiträge für Kultur, Sport und Vereine sind gefragt. Im Bereich Tourismusförderung und
-unterstützung gibt es im Kanton Uri einen grossen Nachholbedarf.»
Ein wichtiges Anliegen für Wendelin Püntener ist, dass dem Wald aufgrund dessen Schutzfunktion die nötige Beachtung geschenkt wird. Die Bürgergemeinden als Waldbewirtschafterinnen seien aus finanziellen Gründen bald nicht mehr in der Lage, die nötigsten Aufgaben zu erfüllen. Deshalb seien sie auf eine starke Korporation angewiesen. Zum Schluss richtete Wendelin Püntener folgende Bitte an seine Nachfolger: «Tragt Sorge zu Grund und Boden.» Es sei wichtig, dem Gewerbe auch in Zukunft in vertretbarem Rahmen Land zur Verfügung zu stellen, um zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Uri beizutragen.

Anton Arnold und Alois Arnold unbestritten

Keine grossen Wellen warf die Wahl des Nachfolgers von Wendelin Püntener. An seiner Sitzung von Mitte April hatte der Korporationsrat den bisherigen Vizepräsidenten Anton Arnold, Altdorf, einstimmig für dessen Nachfolge nominiert. Die Stimmberechtigten folgten dieser Empfehlung und wählten ihn mit grossem Mehr zum neuen Vorsitzenden. Nahezu einig war man sich im Ring auch bei der Frage, wer das Vizepräsidium des Korporationsrates übernehmen sollte. Dem bisherigen Verwalter Alois Arnold, Bürglen, wurde fast einstimmig das Vertrauen ausgesprochen.
Nervenkitzel bei der Verwalterwahl
Während es bei der Wahl des Präsidenten und dessen Vize jeweils nur einen Kadidaten gab, präsentierte sich die Situation bei der Ausmarchung um den Verwalterposten völlig anders. Die Stimmberechtigten hatten die Qual der Wahl zwischen Allmendaufseher Hans Traxel, Haldi, und dem Seedorfer Förster Werner Arnold. Weil auch nach
dem dritten Erheben der Hände kein klares Mehr auszumachen war, entschied Versammlungsleiter Wendelin Püntener, die Stimmen auszählen zu lassen. 277 Bürgerinnen und Bürger wählten den Ausgang West und gaben damit ihre Stimme Hans Traxel. Den Ausgang
Ost für Werner Arnold nahmen 222 Stimmberechtigte. Damit machte der offizielle Kandidat des Korporationsrates doch noch recht deutlich das Rennen. Von blossem Auge hätte man durchaus mit einem knapperen Ergebnis rechnen können.

Gesetzesänderung abgesegnet

Dem Antrag des Korporationsrates betreffs Änderung von Artikel 22 des Gesetzes über die Organisation der Korporation Uri wurde zugestimmt. Gegenstimmen gab es keine. Damit ist der Weg frei, um jenen Absatz im Gesetz über die Organisation der Korporation Uri anzupassen, der die Wahl des Korporationsschreibers betrifft. Eine Unterlassung im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der neuen Personalverordnung per 1. Januar 2001 kann nun nachträglich ausgebügelt werden. Die neue Personalverordnung beinhaltet einerseits die Abschaffung des Beamtenstatus, anderseits erhalten alle Angestellten einen grundsätzlich unbefristeten, beidseitig kündbaren Anstellungsvertrag.

Urs Hanhart


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