t- und des Gewässerschutzgesetzes.Branchenvereinbarungen sind ein Instrument der schweizerischen Umweltpolitik. In den Kantonen Luzern und Zug haben Malerunternehmerverbände und Umweltschutzämter mit dieser Vollzugspartnerschaft schon gute Erfahrungen gemacht. Jetzt wird die Lösung für alle sechs Zentralschweizer Kantone und damit für insgesamt 555 Malerbetriebe verbindlich.
Kompetenter Kontrolleur
Mit der Branchenvereinbarung werden die Beratung und alle routinemässigen Kontrollen für den Vollzug des Umwelt- und Gewässerschutzrechts von den kantonalen Ämtern an den IMV übertragen. Die Vereinbarung gilt auch für die Betriebe, die nicht dem Verband angeschlossen sind. Der Verband seinerseits verpflichtet sich, Beratung und Kontrollen unabhängig, neutral und nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Der IMV hat mit der anspruchsvollen Aufgabe den eidgenössisch diplomierten Malermeister Kurt Marending beauftragt. Er war 13 Jahre lang Ausbildungsleiter im Malerausbildungszentrum in Goldau. Seine Ausbildung und die bisherige Tätigkeit als Ausbildner garantieren Fachkompetenz und Unabhängigkeit innerhalb der Branche. Das sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit und damit auch für den Erfolg der ersten für die ganze Zentralschweiz gültigen Branchenlösung. Kurt Marending hat seine neue Funktion im Januar übernommen.
Nutzen für beide Seiten
Mit der regionalen Branchenlösung leisten die Maler Pionierarbeit im Zentral-schweizer Umweltschutz. Durch die Vollzugspartnerschaft können die kantonalen Umweltschutzstellen von der Fachkompetenz der Branche profitieren. In der Branche selbst schätzt man die praxisnahen Lösungen bei Beratung und Kontrolle auf dem Gebiet des Umwelt- und Gewässerschutzes. Die Erfahrungen in Luzern und Zug haben gezeigt, dass durch die Branchenlösung Eigenverantwortung und Selbstkontrolle gestärkt und die Chancengleichheit aller Malerbetriebe auf dem Markt gewährleistet werden. Kanton und Malerbetriebe können zudem den Aufwand für den Vollzug von Umwelt- und Gewässerschutzgesetz senken; darin liegt der volkswirtschaftliche Nutzen der Branchenlösung.
Maler als Umweltpioniere
Mit der Branchenvereinbarung betreten Maler und Umweltschutzämter Neuland. Es ist die erste Vollzugsvereinbarung für das Gebiet aller sechs Zentralschweizer Kantone. Die Vorsteher der kantonalen Umweltschutzämter haben 2005 das Projekt «Regionale Branchenlösungen» lanciert. Weil die Maler an einem wirkungsvollen und effizienten Vollzug der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung interessiert sind, konnten sie die Pionierrolle übernehmen. In konstruktiver Zusammenarbeit erarbeiteten die Fachleute des IMV und Vertreter der Kantone die Grundlagen für die Branchenvereinbarung. Damit verfügt die Malerbranche in der Zentralschweiz nun über einheitliche Kriterien für den Vollzug der Gesetze über den Umweltschutz und über den Gewässerschutz.