Verlust der Arbeitsplätze schmerzt, glaubt Louis Ziegler, dass sich «durchaus auch neue Chancen eröffnen könnten».Rund 50 militärische Objekte und Anlagen sind in den vergangenen 15 Jahren im Kanton Uri verkauft worden. Gegen 100 weitere werden in den nächsten Jahren zum Kauf angeboten oder zurückgebaut. Als Liegenschaftsverantwortlicher des Zeughauskreises Uri-Schwyz hat Louis Ziegler bei diesen Liquidationen die Vorgaben des Auftraggebers - der Armasuisse Immobilien - zu erfüllen sowie die rechtlichen Bestimmungen der Raumplanung und der Baugesetzgebung einzuhalten. «Im Kanton Uri werden die Bewilligungen für einen Kauf von Objekten ausserhalb einer Bauzone sehr restriktiv gehandhabt», betont Louis Ziegler. «Vor Abschluss eines Kaufvertrags muss ein möglicher Käufer den Nachweis für eine zivile Nachfolgenutzung belegen können, dies setzt auch die Zustimmung nach Raumplanungsgesetz voraus.
Zwei potenzielle EntwicklungsparzellenAllein das Areal des Zeughauses in Amsteg umfasst 57`000 Quadratmeter, das Gebiet Eyschachen sogar 70`000 Quadratmeter. «Das sind für mich zwei potenzielle Entwicklungsparzellen», sagt Louis Ziegler. «Diese Parzellen liegen in der Industriezone, und für das Gebiet Eyschachen darf der Gleisanschluss als zusätzlicher Trumpf gewertet werden.» Auch wenn Louis Ziegler weiss, wie schwierig es ist, neue Arbeitsplätze in den Kanton Uri zu bringen, glaubt er an diese Standorte. - «Beide Parzellen könnten als Produktionsstandorte für bestehende Firmen durchaus ideal sein», sagt Louis Ziegler und ergänzt, «ausserhalb unseres Kantons gibt es Firmen, die in ihren heutigen Produktionsstätten eingeengt sind und dadurch entsprechende Einschränkungen erfahren.»
Marktfähig oder nicht marktfähigDie zur Liquidation freigegebenen Gebäude oder Anlagen, die sich in der Bauzone befinden, gelten als marktfähig und werden vorerst von einer unabhängigen Stelle geschätzt. Diese Verkehrswertschätzung gilt als Massgabe für den Verkauf. Aufgrund der bisherigen Verkäufe weiss Louis Ziegler: «Je nach Standort ist es nicht möglich, die Objekte zum Verkehrswert zu verkaufen.» Auch wenn mehrere Personen ein Kaufinteresse signalisieren und die entsprechenden Unterlagen verlangen, gibt es leider oft nur vereinzelte konkrete Kaufangebote. Wenn die öffentliche Hand ein dem Höchstangebot gleichwertiges Angebot einreicht, wird der Handwechsel zwischen dem Bund und der öffentlichen Hand vollzogen.
Für Objekte und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist es oft schwierig, eine mögliche Weiternutzung zu finden. Diese Objekte werden als nicht marktfähig bezeichnet und gehen in den meisten Fällen an die entsprechenden ehemaligen Grundeigentümer wie Korporationen, Gemeinden oder an den Kanton. In solchen Kaufverträgen wird auch vereinbart, dass Objekte, die innerhalb des Waldareals liegen und demzufolge keiner bewilligungsfähigen Nachfolgenutzung zugeführt werden können, innert einer festgesetzten Frist abzubrechen sind. Solche Objektstandorte werden anschliessend zu Waldareal rekultiviert.
Luzia Schuler-Arnold