Neue Gemeindeordnung für Erstfeld

Am Donnerstag, 25. April, findet in Erstfeld die nächste Gemeindeversammlung statt. Zur Behandlung gelangen das Einbürgerungsgesuch eines türkischen Staatsangehörigen sowie ein Kreditbegehren für die Erneuerung der Heizungsanlage im Stegmattschulhaus. Im Mittelpunkt steht die neue ...
20.04.2002
rdnung Erstfeld. Gemäss Antrag des Einwohnergemeinderates soll diese per 1. Juni in Kraft gesetzt werden.

Das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechtes der Gemeinde Erstfeld wird von Erhan Kabatas, geboren 1977, türkischer Staatsangehöriger, Gotthardstrasse 62, Erstfeld, gestellt. Der Bürgerrechtsbewerber wurde am 11. Mai 1977 in Erstfeld geboren. Er besuchte die Primarschule in Erstfeld und anschliessend die kantonale Mittelschule in Altdorf, welche er mit der Matura abschloss. Derzeit studiert Erhan Kabatas an der Universität Zürich Jurisprudenz. Auf Grund des langjährigen Aufenthaltes in der Schweiz ist der Bürgerrechtsbewerber mit den hiesigen Verhältnissen und unserer Sprache bestens vertraut. Nachdem die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vorliegt, beantragt der Einwohnergemeinderat, Erhan Kabatas das Bürgerrecht der Gemeinde Erstfeld zu erteilen. Die Einbürgerungsgebühren belaufen sich auf 1`000 Franken.

Finanzhaushalt neu regeln

In der neuen Gemeindeordnung sollen in erster Linie die Organisation und Zuständigkeit sowie das Verfahren und der Finanzhaushalt der Gemeinde geregelt werden. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Bundes und des kantonalen Rechtes. Ebenfalls vorbehalten sind im weiteren besondere Rechtserlasse der Einwohnergemeinde wie etwa die Bau- und Zonenordnung, das Kanalisationsreglement, die Verordnung über die Gemeindewerke und das Betagten- und Pflegeheim Spannort et cetera. Die Gemeindeordnung umfasst 103 Artikel. Die inhaltliche Aufteilung erfolgt in sechs Kapitel. Der neue Rechtserlass orientiert sich weitgehend an der Musterverordnung des Kantons und an übrigen heute bereits in Kraft gesetzten Gemeindeordnungen aus anderen Gemeinden. Mit eingeflossen sind Besonderheiten, welche in der Gemeinde seit Jahren und Jahrzehnten verankert sind.

Im Rahmen der Ausarbeitung der Gemeindeordnung wurde ein umfassendes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Darin wurden die Gemeindebehörden wie auch die Ortsparteien miteinbezogen. Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens wurde vom Gemeinderat mit den Vernehmlassern besprochen. Es hat sich gezeigt, dass eine breite Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Gemeinderates besteht.

Erneuerung Heizungsanlage Stegmattschulhaus

Die heutige zentrale Ölheizungsanlage für die Schulhäuser Stegmatt und Wytheid ist seit über 60 Jahren in Betrieb. Ein Ersatz hat sich bereits seit längerem aufgedrängt. In enger Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Gemeindewerke, dem Schulrat, der Bürgergemeinde Erstfeld sowie den Arbeitsgruppen Lokale Agenda 21 und Energiestadt wurden mögliche Varianten geprüft. Nebst dem bisherigen Rohstoff Öl wurde auch die Variante mit einer Wärmepumpe oder mit einer Holzschnitzelfeuerung ins Auge gefasst. - Der Schulrat und der Verwaltungsrat der Gemeindewerke beantragen das Projekt mit einer Holzschnitzelheizung. Dieses soll in Form eines sogenannten «Contracting» umgesetzt werden. Das heisst, dass die Gemeindewerke die Heizungsanlage erstellen und betreiben.

Die erzeugte Wärmeenergie wird der Schulgemeinde zu einem vertraglich vereinbarten Preis geliefert. Mit einem solchen Vorgehen können betriebliche und personelle Ressourcen innerhalb der Gemeinde optimal genutzt werden. Für die Kosten der neuen Heizungsanlage beantragt der Verwaltungsrat der Gemeindewerke einen Kredit von 255`000 Franken. Für die Wärmeverteilung und die Fernleitung (Stegmattschulhaus-Wytheidschulhaus) stellt der Schulrat ein Kreditbegehren von 65`000 Franken. Der Gemeindeversammlung wird beantragt, dem Projekt mit Gesamtkosten von 320`000 Franken die Zustimmung zu erteilen. Das Kreditbegehren der Gemeindewerke im Betrage von 255`000 Franken unterliegt der geheimen Abstimmung. Diese soll am 2. Juni stattfinden. Die Ausführung der Arbeiten wird für den Sommer 2002 in Aussicht genommen.

Neue Regelungen

Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 4. Juli 1975 betrug die Kreditlimite für die Antragstellung an die Geheime Abstimmung 200`000 Franken. Im Rahmen der Anpassung an die Teuerung wird dieser Betrag in der Gemeindeordnung auf netto 300`000 Franken erhöht. Ebenfalls erhöht wird die Kompetenz des Einwohnergemeinderates von bisher 50`000 Franken auf neu 75`000 Franken pro Jahr.

Neu sollen auch der Schulrat und der Sozialrat über eigene Finanzkompetenzen verfügen. Diese haben künftig die Kompetenz, neue Nettoausgaben bis zu insgesamt 30`000 Franken pro Jahr zu beschliessen, wobei der Betrag im Einzelfall 10`000 Franken nicht übersteigen darf.

Die heute gültige Verordnung der Kontrollstelle datiert aus dem Jahre 1952. Die Befugnisse der Kontrollstelle als Kontroll- und Finanzaufsichtsorgan werden neu geregelt. Eine Änderung ergibt sich auch in der Zusammensetzung der Rechnungsprüfungskommission. Auf Grund der Erkenntnisse in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass eine Aufstockung nötig ist. Neu soll die Rechnungsprüfungskommission aus dem Präsidenten und vier Mitgliedern bestehen.

Für die Wahlen wird künftig eine einheitliche Regelung angestrebt. So sollen alle Mitglieder eines Gemeindeorgans gleichzeitig gewählt werden. Dies erfolgt wie bis anhin jeweils im Herbst. - Somit wird die Rechtsgrundlage geschaffen, künftig «Stille Wahlen» vorzunehmen. Hiefür sind die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die Geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) anwendbar.

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