Die Meinung der Flüelerinnen und Flüeler ist klar: Das Strandbad Flüelen soll saniert werden. Mit einem Jastimmenanteil von 70 Prozent hatte das Flüeler Stimmvolk im November 2013 dem Sanierungskredit zugestimmt.
Auflagen der NachbarschaftDoch der Badespass im neu sanierten Strandbad verzögerte sich, die Badegäste mussten in diesem Sommer noch mit den bestehenden Anlagen vorliebnehmen. Der Grund: Eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Baubewilligung. Grundeigentümer von Nachbarliegenschaften wollten erreichen, dass Gastroaktivitäten und Musikveranstaltungen im Strandbad nur von Mai bis September und jeweils nur bis spätestens 22.00 Uhr erlaubt werden. «Der Gemeinderat ist mit dieser Auflage nicht einverstanden», teilte die Gemeinde im März der Bevölkerung mittels Flugblatt mit. Mit der Überführung ins Verwaltungsvermögen sei das Strandbad eine öffentliche Anlage der Gemeinde. «Besucherinnen und Besuchern ist es zu ermöglichen, sich an schönen Sommerabenden am See aufhalten zu können», schrieb der Gemeinderat weiter.
Vereinbarung getroffenNun scheint dieses Szenario wieder näher zu rücken. Wie dem Urteil des Obergerichts vom 27. August zu entnehmen ist, hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Baubewilligung des Strandbads Flüelen abgeschrieben. Der Grund: Die Einwohnergemeinde Flüelen und die Beschwerdeführer haben sich einvernehmlich geeinigt und eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Was genau in dieser Vereinbarung steht, welche Kompromisse der Gemeinderat darin eingegangen ist und wann die Sanierungsarbeiten am Strandbad beginnen, darüber will die Gemeinde Flüelen auf Anfrage erst nach Ende September Auskunft geben, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen und das Urteil rechtskräftig ist.
Carmen Epp