Regierung will keine neue Bäuerinnenschule

Die Regierung möchte in der Bergheimatschule Gurtnellen keine Bäuerinnenschule eröffnen. Die Nachfrage sei zu unsicher, die Kosten zu hoch, so das Fazit des Regierungrates.
18.02.2014
Wer eine Ausbildung zur Bäuerin machen will, muss dies weiterhin ausserhalb des Kantons Uri tun. Trotz der Schliessung der Klosterschule Fahr, wo sich traditionell einige Urnerinnen zur Bäuerin ausbilden liessen, soll die Bergheimatschule in Gurtnellen nicht wiedereröffnet werden. Die Regierung lehnt eine entsprechende parlamentarische Empfehlung von CVP-Landrätin Frieda Steffen (Andermatt) ab.

Die Bergheimatschule war 1996 aufgrund von mangelnden Schülerzahlen geschlossen worden. Seither gibt es keine Bäuerinnenausbildung mehr im Kanton Uri, so Frieda Steffen in ihrem Vorstoss. «Die Räumlichkeiten an der Bergheimatschule eignen sich zwar nach wie vor für eine Ausbildung zur Bäuerin beziehungsweise zur bäuerlichen Haushälterin mit Fachausweis», hält die Regierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss fest. Angesichts der unsicheren Nachfrage und der anfallenden Kosten sei die Wiederaufnahme des Betriebs «mit einem sehr grossen Risiko verbunden», so die Einschätzung der Regierung. Zwar könne mit einer gewissen Nachfrage gerechnet werden, allerdings sei mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese nicht ausreiche, um ein neues Angebot erfolgreich auf dem Bildungsmarkt zu positionieren. Pro Jahr müsste der Kanton für den Betrieb der Schule zudem mit Kosten rund 90 000 Franken rechnen. Unklar sei weiter, ob die anspruchsvolle Leitungsfunktion zufriedenstellend besetzt werden könnte.

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Das Fazit der Regierung: Sie möchte die Bäuerinnenschule in Gurtnellen nicht wiedereröffnen. «Die Ausbildung zur Bäuerin ist heute an sehr vielen landwirtschaftlichen Bildungszentren möglich.» Die Urnerinnen könnten dank entsprechender Schulabkommen diese Ausbildungen zu gleichen Bedingungen besuchen wie die Personen des jeweiligen Standortkantons. Die Parlamentarische Empfehlung von Frieda Steffen soll deshalb vom Landrat nicht überwiesen werden, so der Antrag der Regierung. Der Landrat entscheidet frühestens im März über den Vorstoss.

Ralph Aschwanden


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