Bisher sind Gemeindefusionen im Kanton Uri nicht möglich. In der Verfassung sind nämlich sämtliche 20 Urner Gemeinden aufgelistet. Nun will die Regierung den Zusammenschluss von Gemeinden mit einer Verfassungsänderung möglich machen. Aber nicht nur das: Die Regierung möchte die Fusion von Gemeinden im Kanton Uri stärker fördern. Nun unterbreitet der Regierungsrat dem Parlament ein neues Gemeindefusionsgesetz.
Nur freiwillig Eines der Kernelemente der Vorlage: In Uri sollen Gemeindefusionen auf freiwilliger Basis erfolgen. Noch bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes hatte die Regierung die Möglichkeit von Zwangsfusionen geprüft, hatte aber nach Widerstand vonseiten der Gemeinden und des Landrates diese Idee verworfen. Nun sollen Fusionen durch finanzielle Anreize gefördert werden. Dafür stellt die Regierung insgesamt rund 10 Millionen Franken zur Verfügung. Das ist deutlich mehr, als die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen 6,3 Millionen Franken. Fusionswillige Gemeinden sollen dabei einen Grundbeitrag von 50000 Franken sowie einen Fusionsbeitrag erhalten. Dessen Höhe richtet sich nach der Bevölkerungszahl und der Ressourcenstärke. Gemäss Vorschlag der Regierung könnte beispielsweise die Gemeinde Realp bei einer Fusion 290000 Franken erhalten, die Gemeinde Bürglen bereits 620000 Franken. Schliessen sich mehr als zwei Gemeinden gleichzeitig zusammen, wird der Beitrag des Kantons gar noch erhöht. Um die Fusionen voranzutreiben, werden Kantonsbeiträge für Zusammenschlüsse nur in den kommenden 15 Jahren gewährt.
Noch fünf Gemeinden Ein weiteres Kernelement der Vorlage ist der sogenannte Fusionsrayon, ein eigentlicher Fusionsplan. Die Regierung gibt damit vor, welche Gemeinden überhaupt fusionieren können. Damit will sie verhindern, dass stärkere Gemeinden durch Fusionen noch stärker und schwächere Gemeinden an den Rand gedrängt werden. Gemäss dem von der Regierung vorgeschlagenen Plan dürfen sich die Gemeinden nur innerhalb folgender Gebiete zusammenschliessen:
- Urserntal (Andermatt, Hospental, Realp)
- Mittleres Reusstal (Göschenen, Wassen, Gurtnellen, Silenen, Erstfeld)
- Schächental (Schattdorf, Bürglen, Spiringen, Unterschächen)
- Rechtes Seeufer (Sisikon, Flüelen, Altdorf)
- Linkes Seeufer (Bauen, Isenthal, Seelisberg, Seedorf, Attinghausen)
In der Vernehmlassung stiessen die starren Rayongrenzen aber auf Widerstand. Deshalb will die Regierung dem Landrat die Kompetenz einräumen, Ausnahmen dieses Fusionsplans zuzulassen, «wenn gewichtige Gründe vorliegen».
Ralph Aschwanden