Silenen wird von Zweitwohnungsliste gestrichen

Die Gemeinde Silenen wird demnächst aus der Verordnung über Zweitwohnungen gestrichen. Neuste Berechnungen haben nämlich ergeben, dass die Gemeinde nicht 25 sondern 12,6 Prozent Zweitwohnungen zählt.
30.01.2014
Vor einem Jahr hat der Bundesrat die Zweitwohnungsverordnung erlassen. Darin werden diejenigen Gemeinden aufgeführt, bei welchen ein Anteil an Zweitwohnungen von über 20 Prozent vermutet wird. Der Gemeinde Silenen wurde ein Zweitwohnungsanteil von 25 Prozent angezeigt. Für den Gemeinderat Silenen war der hohe Zweitwohnungsanteil nicht nachvollziehbar und er entschied sich, die Zahl zu überprüfen.

Schnell wurde klar, dass zahlreiche Stufenbetriebe, leer stehende Wohnungen, Abbruchobjekte und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die von ein und demselben Haushalt bewohnt werden, fälschlicherweise als Zweitwohnung gezählt wurden. Wie die Gemeinde Silenen in einer Medienmitteilung schreibt, musste bei knapp 200 Wohnungen die Angaben korrigiert werden.

Halb so viele Zweitwohnungen

Silenen hat daraufhin beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Streichung aus dem Anhang beantragt. Das ARE hat nun Mitte Januar bestätigt, dass die Gemeinde einen Zweitwohnungsanteil von weniger als 20 Prozent aufweist. Der effektive Anteil von Zweitwohnungen beläuft sich nach der neuesten Berechnung auf 12,6 Prozent, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Bei der nächsten Anpassung des Anhanges der Zweitwohnungsverordnung im Oktober wird die Gemeinde aus dem Anhang gestrichen.

UW


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