SP Uri will Regierungssitze reduzieren

Die SP Uri hat die Doppelinitiative «Fünf statt sieben im Proporz» am Donnerstag, 17. Februar, bei der Standeskanzlei eingereicht. Durch die Proporzwahl sollen alle Urner Parteien entsprechend dem Wählerwillen im Regierungsrat vertreten sein. Von der Verkleinerung der Regierung auf fünf ...
18.02.2005
lamtliche Mitglieder verspricht sich die SP Uri eine Professionalisierung der Kantonsexekutive.

«Mit unserer von 727 Urnerinnen und Urnern unterschriebenen Initiative zur Einführung der Proporzwahl auf Regierungsebene wollen wir die Rechte der Minderheitsparteien auch in einem verkleinerten Gremium gewährleisten», betonte Landrat Toni Moser. Im Gegensatz zum Mehrheitswahlverfahren (Majorz) habe das Proporzverfahren eine möglichst gerechte und der proportionalen Wählerstärke entsprechende Vertretung der einzelnen Parteien zum Ziel. Durch den Proporz würden auch kleinere in die Regierungsverantwortung miteinbezogen, was der typisch schweizerischen Tradition der Konkordanz entspreche. «Das heute geltende Majorzsystem begünstigt die grossen Parteien unverhältnismässig und ist aus demokratischer Sicht nicht unproblematisch», so Toni Moser weiter. Mit der Proporzwahl könne man sich aufwändige und allenfalls teure zweite Wahlgänge ersparen, was einen positiven Nebeneffekt darstelle.

Stärken besser nutzen

«Die Initiative Fünf statt sieben Regierungsräte' soll mit der Einführung des Vollamtes zur Professionalisierung der Regierungsarbeit beitragen und das Regierungsratsmandat für gut qualifizierte Urnerinnen und Urner attraktiver machen», erklärte SP-Geschäftsleitungsmitglied Vic Nager zur Absicht des von 810 Urnerinnen und Urnern unterzeichneten Volksbegehrens. Mitglieder des Regierungsrates wären nach deren Einführung nicht mehr auf Nebenverdienste angewiesen und könnten sich voll auf ihre Regierungstätigkeit konzentrieren. Dadurch könnten auch durch Nebenerwerb entstehende Interessenkonflikte vermieden werden. Und nicht zuletzt könnten durch diese Reform die Stärken des Kantons Uri wie Kleinheit, Übersichtlichkeit und kurze Entscheidungswege besser genutzt werden.

Element einer echten Verwaltungsreform

Dass beide Anliegen umsetzbar seien, hätten andere Kantone bereits bewiesen, so Landrätin Edith Rosenkranz, die als Beispiel die Kantone Zug und Tessin anführte, die mit dem Proporzwahlsystem gute Erfahrungen gemacht hätten. Im Weiteren wies sie darauf hin, dass bereits zwölf Kantone ein fünfköpfiges Regierungsgremium haben. In jüngster Zeit hätten auch die Zentralschweizer Kantone Obwalden und Luzern ihre Regierungen von sieben auf fünf Mitglieder reduziert. Edith Rosenkranz und ihre Parteikolleginnen und -kollegen sind überzeugt, dass der Kanton Uri Reformen braucht und beide Anliegen in der Bevölkerung auf breite Unterstützung stossen werden. Die Reduktion der Regierungsmitglieder von sieben auf fünf und die Wahl der Kantonsexekutive im Proporzverfahren seien wichtige Schritte dazu. Die Initiantinnen und Initianten erachten die Beschränkung auf fünf Direktionen als zentrales Element einer echten Verwaltungsreform, die keine Mehrkosten verursache.

Bereits vor Wahlen 2000 lanciert

Nach der Einreichung der Doppelinitiative liegt der Ball nun bei der Regierung. Gemäss Verfassung müssen die Volksbegehren innert 18 Monaten zur Abstimmung gelangen, also noch im Verlaufe dieser Legislatur.
Die SP Uri hatte die Doppelinitiative bereits vor den Wahlen 2000 lanciert. Weil sie kurz darauf ihren Regierungssitz verlor und in der Folge die Parteileitung neu organisiert werden musste, wurde die Unterschriftensammlung vorübergehend auf Eis gelegt. Der lange Zeitraum von der Lancierung bis zur Einreichung hatte allerdings keinen Einfluss, weil es für kantonale Volksinitiativen keine Frist gibt, die es einzuhalten gilt.

Urs Hanhart


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