Uri soll Standesinitiative einreichen

In der Session vom 21. Mai hat der Urner Landrat eine Motion von Pascal Blöchlinger (SVP, Altdorf) erheblich erklärt. Die Regierung muss nun in Bern eine Standesinitiative einreichen.
21.05.2014
Mit der Standesinitiative soll die Bundesverfassung dahingehend geändert werden, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung ihres Wahlrechts. Die Motion wurde gegen die Empfehlung der Urner Regierung mit 35:23 Stimmen erheblich erklärt. Vergeblich hatte Justizdirektorin Heidi Z'graggen argumentiert, dass die Kantone im Rahmen der Bundesverfassung und der Rechtsprechung des Bundesgerichts bei der Ausgestaltung ihres Wahlsystems über eine ausreichende gesetzgeberische Freiheit verfügten.

CVP und SVP unterstützten Motion
Diese Freiheit bezweifeln der Motionär und die Mehrheit der Ratsmitglieder. Die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichts führe zunehmend zu einer Beschneidung der Kantone, sagte Pascal Blöchlinger. Das Bundesgericht gehe mit seiner Auslegung von Artikel 34 der Bundesverfassung sehr weit.

Neben der SVP unterstützte insbesondere die CVP-Fraktion die Motion. Mit dem Einreichen der Standesinitiative setze Uri ein Zeichen, dass das Eingreifen der Justiz in die Souveränität demokratisch bedenklich sei, betonten Fraktionssprecher Paul Jans (Erstfeld) und Zweitunterzeichner Flavio Gisler (CVP, Schattdorf).

Die FDP stimmte grossmehrheitlich gegen die Erheblicherklärung der Motion. Es bestehe nach dem Nein des Urner Volkes vom 23. September 2012 zum Majorzsystem bei Wahlen derzeit kein Handlungsbedarf, sagte Peter Tresch (FDP, Göschenen). Die SP/Grüne-Fraktion unterstützte den Antrag der Regierung. Die Bundesverfassung sei keine Einschränkung für die Kantone, sondern ein rechtlicher Rahmen gegen Willkür, sagte Sprecher Dimitri Moretti (SP, Erstfeld).

Auch der Zuger Kantonsrat hatte bereits am 28. März eine Motion mit dem gleichen Inhalt als erheblich erklärt. - Bei den Landratswahlen gilt in Uri heute ein gemischtes Wahlsystem. Acht von 20 Gemeinden wählen im Proporz-, die übrigen im Majorzsystem.

Markus Arnold


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