Er würde wieder gleich handeln, gab der Beschuldigte vor dem Urteil zu Protokoll. «Wenn jemand in Not ist, helfe ich.» Dem 52-jährigen Zürcher wurde am Dienstag, 26. November, vor dem Landgerichtsvizepräsidium die Hinderung einer Amtshandlung vorgeworfen.
Das Landgerichtsvizepräsidium sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte mit seinem Verhalten das reibungslose Ablaufen der Amtshandlung der Polizisten beeinträchtigt hat. Ausserdem habe der Beschuldigte gewusst, dass er die Polizei störe, weshalb er eventualvorsätzlich gehandelt habe. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 70 Franken, bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von 250 Franken verurteilt. Ausserdem muss er die Gerichtsgebühren von 1500 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte, der sich nicht von einem Anwalt verteidigen liess, zeigte sich nach der Verhandlung vom Schuldspruch überrascht. «Ich habe den Glauben ans Rechtssystem verloren.»
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Mathias Fürst