Wiedererwägungsgesuch gegen Schliessung des Altdorfer Schiessstandes

Eine Verfügung des Amtes für Umweltschutz Uri verlangt, dass der Schiessstand Altdorf vom 31. Dezember 2000 an geschlossen wird. Eine regionale Schiessanlage ist daher seit längerer Zeit in Diskussion. Doch die Widerstände sind gross. Niemand will Landverlust und Schiesslärm in Kauf nehmen. ...
16.05.2000
Um weiterhin das «Obligatorische» schiessen und den Schiesssport ausüben zu können, haben Altdorfs Schützen beim Amt für Umweltschutz und bei der Urner Regierung am 17. März ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht. Sie wollen, dass der 300-m-Schiessbetrieb in Altdorf bis Ende 2002 aufrecht erhalten bleibt.

Da der Schützenstand in Altdorf wegen seiner enorm grossen Lärmemission als nicht sanierbar gilt, hat das Amt für Umweltschutz Uri verfügt, den Schiessbetrieb vom 31. Dezember dieses Jahres an einzustellen. Die Altdorfer Schützen möchten aber ihren Sport weiterhin in Altdorf ausüben. Sie haben deshalb mit ihrem Anwalt Ruedi Herger ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht. Sie wollen, dass der Schiessbetrieb in Altdorf erst Ende 2002 eingestellt wird. Das Gesuch ist noch hängig. Wenn das Gesuch abgewiesen wird, müssen die Schützen von Altdorf schauen, dass sie bei anderen Schiessständen unterkommen können. In Andermatt und Flüelen wären noch Kapazitäten frei. Regierungsrat Peter Mattli erklärte, dass auch das «Obligatorische» in anderen Gemeinden geschossen werden muss. Für die Durchsetzung wäre der Regierungsrat zuständig.

Geringe Chancen für das Gesuch

Benno Bühlmann vom Amt für Umweltschutz, Zuständiger in dieser Angelegenheit, erklärte gegenüber dem «Urner Wochenblatt», dass man die Gemeinde Altdorf zu einer Stellungnahme aufgefordert hätte, da eine Entscheidung raumplanerische Konsequenzen haben könnte. Danach würde man entscheiden. Er ist aber der Ansicht, dass die Chancen für das Wiedererwägungsgesuch relativ gering sind. Eine Verlängerung wäre maximal bis am 31. März 2002 möglich.

Zentrale Schiessanlage: ein Thema seit 30 Jahren

Schon Anfang des Siebzigerjahre hatte man erkannt, dass zwischen Schützen und angrenzender Bevölkerung die Konflikte grösser werden. Die Siedlungen dehnten sich aus. Die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner wurden immer problematischer. Schon früh hatte man deshalb im unteren Reusstal die Idee einer regionalen Schiessanlage aufgegriffen. Doch bis heute hat sich diesbezüglich praktisch nichts getan. Am 31. März 2002 müssen nun von Bundes wegen die Schiessanlagen den Lärmschutzbestimmungen angepasst sein. Fast alle Schiessstände in Uri müssen deshalb saniert werden, da sie die Bestimmungen nicht einhalten. Die Schiessanlagen in Altdorf, Schattdorf und Bürglen gelten gar als unsanierbar. Altdorf muss am 31. Dezember den Schiessbetrieb einstellen, so hat es das Amt für Umweltschutz verfügt. Schattdorf und Bürglen müssen den Betrieb wohl auch einstellen. Die Verfügung muss dort aber vom Gemeinderat herausgegeben werden. Erstfeld hat den Betrieb bereits eingestellt.

Widerstände gegen Kreisschiessanlage

Bereits mehrere mögliche Standorte sind schon für eine regionale Schiessanlage in Betracht gezogen worden. Bei der Gartenmatt in Altdorf und beim Dimmerschachen in Schattdorf wehrte sich aber die Korporation Uri als Bodenbesitzer dagegen. Zuviel wertvollstes Kulturland würde so verloren gehen. Die Korporation hätte Hand geboten, bezüglich einer Anlage im Palanggengebiet Verhandlungen zu führen. Doch ist dort naben Korporations- auch Kantonsboden betroffen. Gemäss Roland Dubacher, Sekretär Gemeindebauamt Altdorf, leistete Attinghausen gegen das Projekt Widerstand. Beim Bodenwald handle es sich nämlich um ein Naherholungsgebiet. Wie Korporationsschreiber Pius Zgraggen dem «Urner Wochenblatt» mitteilte, hätte die Korporation Uri seit der Absage für die Standorte Gartenmatt und Dimmerschachen mit den betroffenen Gemeinden bezüglich einer regionalen Schiessanlage keine Gespräche mehr geführt. Der Ball liege bei den Gemeinden.

Neben des Standortproblems kommt noch ein Finanzierungsproblem hinzu. Eine Berechnung aus dem Jahre 1990 ergab, dass eine offene zentrale Schiessanlage Kosten in der Höhe von zirka 10 Millionen Franken verursachen würde. Eine unterirdische Anlage dürfte gar auf rund 40 Millionen Franken zu stehen kommen. Mit Bundessubventionen kann nicht gerechnet werden. Über die Verteilung der Kosten bestehen heute noch keine konkreten Vorstellungen. Ein weiteres Problem ist, dass eine zentrale Schiessanlage bei vielen Schützen nicht unbedingt beliebt ist. Der Schiesssport hat eine lange Tradition.








Markus Arnold


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