Wiedergutmachen, was einst geschah

«Zum Teil wissen nicht einmal die engsten Angehörigen, was ihnen widerfuhr», weiss Myriam Brand, Leiterin des Sozialdienstes Urner Oberland. Es geht um Wiedergutmachung an Menschen, die vor 1981 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen wurden.
13.01.2018

Sie sollen für das erlittene Unrecht einen Solidaritätsbeitrag erhalten, maximal 25’000 Franken. Das Gesuch muss aber bis am 31. März eingereicht werden. Bisher haben sich im Kanton Uri wenige Opfer in Folge der Wiedergutmachungsinitiative gemeldet. Daher der Aufruf an ehemalige Verdingkinder, Heimkinder und andere Opfer, sich zu melden.

Mehr dazu in der UW-Ausgabe vom 13. Januar 2018.

UW


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