Mit Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 wurde in der Schweiz eine Obergrenze von 20 Prozent Zweitwohnungen eingeführt. Bisher lagen im Kanton Uri neun Gemeinden über diesem Schwellenwert, nämlich Bauen, Göschenen, Seelisberg, Gurtnellen, Wassen, Spiringen, Hospental, Andermatt und Realp. Nun hat das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) erstmals die Wohnungsinventare der Gemeinden veröffentlicht, mit denen sich die Zweitwohnungsanteile der Gemeinden detailierter ermitteln lassen als mit der bisherigen Statistik. Durch diese neu erhobenen Werte weisen nun auch die Gemeinden Unterschächen und Sisikon über 20 Prozent Zweitwohnungen aus. Gemeinden und Kanton haben nun dreissig Tage Zeit, Stellung dazu zu nehmen. Anfang Mai wird das Are den Anwendungsbereich der Zweitwohnungsgesetzgebung anpassen. Im Kanton Uri wären damit mehr als die Hälfte der Gemeinden davon betroffen.
Mehr dazu in der Ausgabe vom 1. April 2017.
